Norm |
Anforderung |
EN 141 |
Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter |
EN 143 |
Atemschutzgeräte - Partikelfilter |
EN 149:2001 |
Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel |
EN 166 |
Persönlicher Augenschutz |
EN 340 |
Schutzkleidung - Allgemeine Anforderung |
EN 341 |
Abseilgeräte |
EN 342 |
Schutzkleidung - gegen Kälte |
EN 343 |
Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter |
EN 344 |
Anforderung und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch |
EN 344-2 |
Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren (Feuerwehrschuhe, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen) |
EN 345 – S1 |
geschlossener Fersenbereich, Stahlkappe, antistatische Laufsohle, stoßabsorbierende Ferse |
EN 345 – S2 |
wie S1, zusätzlich hergestellt aus wasserundurchlässigem Leder |
EN 345 – S3 |
wie S2, zusätzlich mit durchtrittsicherer Sohle |
EN 347 Kat. I |
zusätzlich zur Grundanforderung geschlossener Fersenbereich, Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
EN 347 Kat. II |
wie Kat. I, zusätzlich Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme |
EN 347 Kat. III |
wie Kat. II, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle |
EN 352 |
Gehörschutz |
EN 353-1 |
Steigschutzeinrichtungen an fester Führung |
EN 353-2 |
Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung |
EN 354 |
Verbindungsmittel |
EN 355 |
Falldämpfer |
EN 358 |
Haltesysteme |
EN 360 |
Höhensicherungsgeräte |
EN 361 |
Auffanggurte |
EN 362 |
Verbindungselemente |
EN 363 |
Auffangsysteme |
EN 374 |
Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; je kleiner die Bewertungszahl (0 - 6), desto kürzer die Zeit, die eine Chemikalie benötigt, um das Material zu durchdringen. |
EN 388 |
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb-, Schnitt-, Durchstich- und Weiterreißfähigkeit) die Leistungsstufe 1 erreichen. |
EN 397 |
Industrieschutzhelme |
EN 405 |
Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikel |
EN 407 |
Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer); je höher die Bewertungszahl (0 - 4), desto besser ist der Schutz der Handschuhe gegen thermische Risiken (Brennverhalten, Kontaktwärme, Konvektive Hitze, Strahlungswärme, Belastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls, Belastung durch große Mengen flüssigen Metalls). |
EN 412 |
Schutzschürzen beim Gebrauch von Handmessern |
EN 420 |
Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Komfort und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest. |
EN 421 |
Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlen und radioaktiven Kontamination |
EN 455 – 1 |
Diese Norm legt Anforderungen und Prüfung auf Dichtigkeit von medizinischen Handschuhen zum einmaligen Gebrauch fest. |
EN 455 – 2 |
Diese Norm legt Anforderungen und Prüfmethoden der physikalischen Eigenschaften medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch (d.h. Operations- und Untersuchungs-/Pflegehandschuhe) fest, um sicherzustellen, dass der Gebrauch ausreichenden Schutz zu Kontamination für Patient und Anwender gewährleistet und aufrechterhalten wird. |
EN 455 – 3 |
Diese Norm legt Anforderungen für die Bewertung der biologischen Sicherheit von medizinischen Einmalhandschuhen fest. Sie enthält die Anforderungen für die Kennzeichnung, die Handschuhverpackung und die Bereithaltung von Informationen über die angewendete Prüfmethoden. Weiterhin ist eine Zusammenfassung von immunologischen Methoden zur Bestimmung von löslichen Proteinen und Allergenen enthalten. |
EN 469 |
Schutzkleidung für die Feuerwehr |
EN 470 |
Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren |
EN 471 |
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflexion festgelegt, wie auch die Mindestflächen und die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung. |
EN 511 |
Schutzkleidung gegen Kälte; je höher die Bewertungszahl (0 - 4), desto besser ist der Schutz der Handschuhe gegen die Kälte-Prüfungskriterien (Konvektive Kälte, Kontaktkälte, Wasserdichtheit) |
EN 531 |
Schutzkleidung für hitzeexponierte Industriearbeiter (ausschließlich Feuerwehr- und Schweißerkleidung) |
EN 795(b) |
Anschlageinrichtungen – Klasse B |
EN 813 |
Sitzgurte |
EN 1082 |
Schutzkleidung - Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnitt- und Stichverletzungen durch Handmesser |
EN 12477 |
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen: Abriebfestigkeit, Fallschnittbeständigkeit, Weiterreißbeständigkeit, Einstichbeständigkeit, Brennverhalten, Kontaktwärmebeständigkeit, Konvektionswärmebeständigkeit, Beständigkeit gegen Spritzer geschmolzenen Metalls, Fingerfertigkeit. Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B! |
EN 12841/C |
Haltesysteme: Vorrichtungen zur Seileinstellung |