Startseite » Katalog » Normen 25. April 2024
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Normen

Norm

Anforderung

EN 141 Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter
EN 143 Atemschutzgeräte - Partikelfilter
EN 149:2001 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
EN 166 Persönlicher Augenschutz
EN 340 Schutzkleidung - Allgemeine Anforderung
EN 341 Abseilgeräte
EN 342 Schutzkleidung - gegen Kälte
EN 343 Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter
EN 344 Anforderung und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
EN 344-2 Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren (Feuerwehrschuhe, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)
EN 345 – S1 geschlossener Fersenbereich, Stahlkappe, antistatische Laufsohle, stoßabsorbierende Ferse
EN 345 – S2 wie S1, zusätzlich hergestellt aus wasserundurchlässigem Leder
EN 345 – S3 wie S2, zusätzlich mit durchtrittsicherer Sohle
EN 347 Kat. I zusätzlich zur Grundanforderung geschlossener Fersenbereich, Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
EN 347 Kat. II wie Kat. I, zusätzlich Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
EN 347 Kat. III wie Kat. II, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
EN 352 Gehörschutz
EN 353-1 Steigschutzeinrichtungen an fester Führung
EN 353-2 Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 354 Verbindungsmittel
EN 355 Falldämpfer
EN 358 Haltesysteme
EN 360 Höhensicherungsgeräte
EN 361 Auffanggurte
EN 362 Verbindungselemente
EN 363 Auffangsysteme
EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; je kleiner die Bewertungszahl (0 - 6), desto kürzer die Zeit, die eine Chemikalie benötigt, um das Material zu durchdringen.
EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb-, Schnitt-, Durchstich- und Weiterreißfähigkeit) die Leistungsstufe 1 erreichen.
EN 397 Industrieschutzhelme
EN 405 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikel
EN 407 Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer); je höher die Bewertungszahl (0 - 4), desto besser ist der Schutz der Handschuhe gegen thermische Risiken (Brennverhalten, Kontaktwärme, Konvektive Hitze, Strahlungswärme, Belastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls, Belastung durch große Mengen flüssigen Metalls).
EN 412 Schutzschürzen beim Gebrauch von Handmessern
EN 420 Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Komfort und Leistungsvermögen, sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
EN 421 Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlen und radioaktiven Kontamination
EN 455 – 1 Diese Norm legt Anforderungen und Prüfung auf Dichtigkeit von medizinischen Handschuhen zum einmaligen Gebrauch fest.
EN 455 – 2 Diese Norm legt Anforderungen und Prüfmethoden der physikalischen Eigenschaften medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch (d.h. Operations- und Untersuchungs-/Pflegehandschuhe) fest, um sicherzustellen, dass der Gebrauch ausreichenden Schutz zu Kontamination für Patient und Anwender gewährleistet und aufrechterhalten wird.
EN 455 – 3 Diese Norm legt Anforderungen für die Bewertung der biologischen Sicherheit von medizinischen Einmalhandschuhen fest. Sie enthält die Anforderungen für die Kennzeichnung, die Handschuhverpackung und die Bereithaltung von Informationen über die angewendete Prüfmethoden. Weiterhin ist eine Zusammenfassung von immunologischen Methoden zur Bestimmung von löslichen Proteinen und Allergenen enthalten.
EN 469 Schutzkleidung für die Feuerwehr
EN 470 Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren
EN 471 Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflexion festgelegt, wie auch die Mindestflächen und die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung.
EN 511 Schutzkleidung gegen Kälte; je höher die Bewertungszahl (0 - 4), desto besser ist der Schutz der Handschuhe gegen die Kälte-Prüfungskriterien (Konvektive Kälte, Kontaktkälte, Wasserdichtheit)
EN 531 Schutzkleidung für hitzeexponierte Industriearbeiter (ausschließlich Feuerwehr- und Schweißerkleidung)
EN 795(b) Anschlageinrichtungen – Klasse B
EN 813 Sitzgurte
EN 1082 Schutzkleidung - Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnitt- und Stichverletzungen durch Handmesser
EN 12477 Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen: Abriebfestigkeit, Fallschnittbeständigkeit, Weiterreißbeständigkeit, Einstichbeständigkeit, Brennverhalten, Kontaktwärmebeständigkeit, Konvektionswärmebeständigkeit, Beständigkeit gegen Spritzer geschmolzenen Metalls, Fingerfertigkeit. Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B!
EN 12841/C Haltesysteme: Vorrichtungen zur Seileinstellung
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